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Interessenbekundungsverfahren für innovative Projekte in der Jugendarbeit gestartet

Das BMFSFJ hat das Interessenbekundungsverfahren für innovative Projekte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gestartet

Auch 2017 werden erneut neue jugendpolitische Herangehensweisen zur Unterstützung des Prozesses der Gestaltung einer Eigenständigen Jugendpolitik durch Projektförderungen aus dem Kinder- und Jugendplan als bundespolitischem Förderinstrument unterstützt. Gefördert werden Projekte in den Handlungsfeldern Politische Bildung, Kulturelle Bildung, Jugendverbandsarbeit, Internationale Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Die Projekte können im 1. Quartal 2017 beginnen und bis Ende September 2019 gefördert werden. Die Förderung von überjährigen Projekten ist möglich. Die Interessenbekundung kann bis zum 15. Oktober 2016 per Mail an innovationsfonds@bmfsfj.bund.de eingereicht werden.

Zum Interessenbekundungsverfahren


Kontakt:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Tel. 030 / 18 55 50
E-Mail poststelle(at)bmfsfj.bund.de
Webseite www.bmfsfj.de

Zur Quelle (Zugriff am 03.08.2016)